Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) sind individuelle Eigenschaften eines Grundstüks oder Gebäudes, die den Verkehrswert erheblich beeinflussen, aber nicht durch allgemeine Lage- und Marktparameter erfasst werden. Sie werden gemäß ImmoWertV gesondert berücksichtigt.

Typische wertmindernde boG

Häufige wertmindernde boG sind: erheblicher Instandhaltungsrückstand, Altlasten, eingetragene Baulasten, Grunddienstbarkeiten, Mietpreisbindungen, Erbbaurechtsbelastungen, außergewöhnliche Grundstücksformen sowie behördliche Auflagen und Abrissverfügungen.

Typische werterhhöhende boG

Werterhhöhende boG können sein: hochwertige Sonderausstattungen, besondere architektonische Qualität oder Genehmigungen für besondere Nutzungen. Eine überdurchschnittlich gute Bausubstanz trotz hohen Alters kann ebenfalls als boG berücksichtigt werden.

Erfassung und Berücksichtigung im Gutachten

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung sind boG transparent darzustellen und zu quantifizieren. Sachverständige setzen sie als prozentualen Zu- oder Abschlag oder als absoluten Betrag an.

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