Instandhaltung – Definition und Bedeutung
Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands einer Immobilie. Sie ist Voraussetzung für den langfristigen Werterhalt und beeinflusst die Restnutzungsdauer und die Bausubstanz direkt.
Abgrenzung zu Modernisierung und Instandsetzung
Die Instandhaltung umfasst laufende Wartungs- und Pflegemaßnahmen. Die Instandsetzung bezeichnet die Beseitigung eingetretener Schäden. Die Modernisierung verbessert den Zustand über den ursprünglichen Standard hinaus.
Instandhaltungskosten als Bewirtschaftungskosten
Im Ertragswertverfahren zählen Instandhaltungskosten zu den Bewirtschaftungskosten. Typische Richtwerte für Wohngebäude: 9–14 €/m² Wohnfläche/Jahr.
Instandhaltungsrückstand
Ein erheblicher Instandhaltungsrückstand mindert den Verkehrswert und wird als boG wertmindernd abgesetzt. Sachverständige erfassen diesen im Rahmen der Gebäudebesichtigung.
