Restnutzungsdauer (RND) – Definition und Bedeutung
Die Restnutzungsdauer (RND) ist die verbleibende Zeitspanne, in der ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ergibt sich rechnerisch aus GND minus Gebäudealter, wird aber durch den tatsächlichen Zustand beeinflusst.
Berechnung der RND
Rechnerische RND = GND − (Bewertungsjahr − Baujahr). Diese rechnerische RND ist der Ausgangswert. Sachverständige passen sie auf Basis des tatsächlichen Gebäudezustands und etwaiger Modernisierungen an.
Bedeutung für die Wertermittlung
Im Sachwertverfahren bestimmt die RND die Höhe des Alterswertabschlags. Im Ertragswertverfahren bestimmt sie die Laufzeit der Ertragskapitalisierung und damit den Vervielfältiger. Eine längere RND führt zu einem höheren Wert in beiden Verfahren.
