Gesamtnutzungsdauer (GND)

Gesamtnutzungsdauer (GND) – Definition und Anwendung

Die Gesamtnutzungsdauer (GND) ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist Basis für die Berechnung der Restnutzungsdauer (RND) und damit für den Alterswertabschlag im Sachwertverfahren.

Typische Gesamtnutzungsdauern

Typische Werte: Einfamilienhäuser 70–80 Jahre, Mehrfamilienhäuser 70–80 Jahre, Büro- und Geschäftshäuser 50–60 Jahre, Industriegebäude 40–50 Jahre. Diese Werte gemäß NHK 2010 sind Erfahrungswerte und können durch den Gebäudezustand abweichen.

GND und Restnutzungsdauer

Aus der GND und dem Baujahr ergibt sich rechnerisch die RND. Diese kann durch Modernisierungsmaßnahmen verlängert oder durch Vernachlässigung verkürzt werden. Sachverständige passen die rechnerische RND auf Basis des tatsächlichen Gebäudezustands an.

Bedeutung für das Sachwertverfahren

Die GND ist im Sachwertverfahren Grundlage für den Alterswertabschlag. Je kürzer die verbleibende RND im Verhältnis zur GND, desto höher der Abschlag. Im Ertragswertverfahren bestimmt die RND die Höhe des Vervielfältigers.

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