Baujahr – Definition und Bedeutung in der Immobilienbewertung
Das Baujahr bezeichnet das Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes. Es ist eine der grundlegenden Angaben bei der Immobilienbewertung, da es zusammen mit dem Gebäudezustand die Basis für die Berechnung der Restnutzungsdauer (RND) bildet.
Baujahr und Gesamtnutzungsdauer
Aus dem Baujahr und der typischen Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich die rechnerische Restnutzungsdauer. Diese ist im Sachwertverfahren entscheidend für den Alterswertabschlag und im Ertragswertverfahren für die Höhe des Vervielfältigers.
Ermittlung und modifiziertes Baujahr
Das Baujahr kann aus der Baugenehmigungsakte, dem Grundbuch oder Bauunterlagen entnommen werden. Bei umfassenden Sanierungen kann ein fiktives Baujahr (modifiziertes Baujahr) angesetzt werden, das den tatsächlichen Erneuerungszustand besser widerspiegelt und die RND verlängert.
Baujahr und Marktakzeptanz
Bestimmte Bauepochen werden vom Markt unterschiedlich bewertet. Sachverständige berücksichtigen diese Aspekte bei der Marktanpassung des ermittelten Sachwerts.
