Modernisierung – Definition und Abgrenzung
Modernisierung bezeichnet Maßnahmen, die den Zustand einer Immobilie über den ursprünglichen Standard hinaus verbessern. Sie erhöht den Verkehrswert, verlängert die Restnutzungsdauer und kann die erzielbare Miete steigern.
Abgrenzung zur Instandhaltung
Die Modernisierung ist von der Instandhaltung (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands) zu unterscheiden. Modernisierungsmaßnahmen steigern den Wert über das bisherige Niveau. Im Mietrecht (§ 555b BGB) berechtigen sie zur Mieterhhöhung (8 % der Modernisierungskosten jährlich).
Auswirkungen auf den Verkehrswert
Modernisierungsmaßnahmen erhöhen den Verkehrswert durch: Verlängerung der RND (fiktives Baujahr), Erhöhung der Marktmiete, Verbesserung der Bausubstanz und Anhebung des Ausstattungsstandards.
