Mietspiegel – Definition und rechtliche Bedeutung
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum in einer Gemeinde. Er dient als Orientierungsgrundlage für Mieterhhöhungen (§ 558a BGB) und als Nachweis der Marktmiete für die Ertragswertermittlung.
Einfacher und qualifizierter Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel (erstellt nach wissenschaftlichen Grundsätzen, von Gemeinde und Interessenvertretern anerkannt) hat im Rechtsstreit höhere Beweiskraft als der einfache Mietspiegel.
Bedeutung für die Immobilienbewertung
Sachverständige nutzen den Mietspiegel zur Ermittlung der marktüblichen Miete als Ausgangsgröße für den Jahresrohertrag. Weicht die Ist-Miete erheblich vom Mietspiegel ab, wird der nachhaltige Ertrag auf das Marktniveau normiert.
