Indexmiete – Definition und Anwendung
Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung nach § 557b BGB, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt ist. Bei steigender Inflation erhöht sich die Miete automatisch, ohne gesonderte Mieterhhöhungserklärung. Sie beeinflusst den nachhaltigen Ertrag und damit den Ertragswert.
Vor- und Nachteile
Für Vermieter bieten Indexmietverträge Planungssicherheit, da die Miete automatisch mit der Inflation steigt. Für Mieter besteht Transparenz über die Mietentwicklung. In Hochinflationsphasen kann die Indexmiete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Bewertungsrelevanz
Bei der Ertragswertermittlung analysieren Sachverständige die vertraglichen Konditionen und leiten den nachhaltigen Rohertrag daraus ab. Indexmietverträge können zu einer stabilen oder wachsenden Einnahmebasis führen, die den Jahresrohertrag langfristig sichert.
