Verkehrswert – Definition und Bedeutung
Der Verkehrswert ist der objektivierte Marktwert einer Immobilie, definiert in § 194 BauGB: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse – zu erzielen wäre. Er ist identisch mit dem Marktwert.
Objektivierung des Werts
Der Verkehrswert ist kein subjektiver Wert, sondern ein objektivierter Marktpreis. Liebhaberwert, emotionale Bindung oder Notverkaufsabschläge bleiben außer Betracht. Maßgeblich ist der Wertermittlungsstichtag.
Verwendungszwecke
Der Verkehrswert wird benötigt bei: Kauf/Verkauf, Erbschaft/Schenkung, Ehescheidung, Beleihung, Enteignung, Zwangsversteigerung sowie in Gerichtsverfahren.
