Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung – Definition und Ablauf

Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung einer Immobilie, wenn der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht nachkommt. Sie wird beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) beantragt und nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) durchgeführt.

Ablauf des Verfahrens

Der Gläubiger (z. B. eine Bank) beantragt die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht. Das Gericht ordnet die Versteigerung an, lässt ein Wertgutachten erstellen und setzt einen Versteigerungstermin fest. Im Termin können Bieter Gebote abgeben. Der Meistbietende erhält den Zuschlag, wenn sein Gebot das gesetzliche Mindestgebot (5/10 des Verkehrswerts beim ersten Termin) übersteigt.

Verkehrswertgutachten im Verfahren

Das Amtsgericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie. Dieser Wert bildet die Grundlage für das Mindestgebot und dient den Bietern als Orientierung. Sachverständige erstellen diese Gutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV.

Chancen und Risiken für Käufer

Zwangsversteigerungen bieten die Möglichkeit, Immobilien unter Marktwert zu erwerben. Risiken bestehen jedoch in: eingeschränkter Besichtigungsmöglichkeit, unbekannten Mängeln, möglichen Mietverhältnissen sowie rechtlichen Unsicherheiten. Eine sorgfältige Prüfung des Gutachtens und der Grundbuchsituation vor dem Gebot ist unerlässlich.