Wertermittlung – Definition und Überblick
Wertermittlung ist der Oberbegriff für alle Methoden und Verfahren zur Bestimmung des Werts von Grundstücken und Gebäuden. Ziel ist die Ermittlung eines objektivierten, marktkonformen Werts auf Basis anerkannter Methoden. Die normierte Immobilienwertermittlung in Deutschland richtet sich nach der ImmoWertV.
Anlässe für Wertermittlungen
Wertermittlungen werden benötigt bei: Kauf und Verkauf, Erbschaft und Schenkung (Erbschaftsteuer), Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, Beleihung und Finanzierung, Enteignung und Entschädigung, Zwangsversteigerung, steuerlichen Bewertungen sowie in Gerichtsverfahren.
Normierte Wertermittlungsverfahren
Die ImmoWertV normiert drei Verfahren: das Vergleichswertverfahren (direkte Marktableitung), das Ertragswertverfahren (Kapitalisierung von Reinerträgen) und das Sachwertverfahren (Herstellungskosten abzüglich Abnutzung). Je nach Objektart und Datenlage werden eines oder mehrere Verfahren angewendet.
Wertermittlung durch Sachverständige
Professionelle Wertermittlungen werden von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt, die die normierten Verfahren beherrschen, aktuellen Zugang zu Marktdaten haben und ihre Ergebnisse transparent und nachvollziehbar begründen können. Das Sachverständigenbüro Feindler in Heidelberg bietet fundierte Wertermittlungen für alle Immobilientypen an.
