ImmoWertV – Immobilienwertermittlungsverordnung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die zentrale Rechtsverordnung für die normierte Wertermittlung von Grundstücken in Deutschland. Sie konkretisiert die §§ 192–199 BauGB und legt die anerkannten Methoden zur Ermittlung von Verkehrswerten fest.
Regelungsinhalt
Die ImmoWertV regelt die drei normierten Wertermittlungsverfahren: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Darüber hinaus regelt sie die Bodenwertermittlung, boG und die Aufgaben der Gutachterausschüsse.
Geschichte
Die ImmoWertV wurde 2010 eingeführt und durch die ImmoWertV 2021 grundlegend modernisiert. Die aktuelle Fassung ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
