ImmoWertV 2021 – Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung
Die ImmoWertV 2021 ist die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene überarbeitete Fassung der Immobilienwertermittlungsverordnung. Sie brachte die umfassendste Modernisierung der normierten Wertermittlung seit Jahrzehnten.
Wesentliche Änderungen
Wesentliche Neuerungen: Klarere Verfahrensstruktur, Einführung des Bodenwertverfahrens, Präzisierung der boG-Behandlung, neue Regelungen zum Marktanpassungsfaktor im Sachwertverfahren sowie aktualisierte Vorgaben für die Arbeit der Gutachterausschüsse.
Neue Terminologie
Der Begriff „Liegenschaftszins“ wird durch Liegenschaftszinssatz ersetzt. Sachverständige mussten ihre Gutachtenpraxis entsprechend anpassen. Der Sachwertfaktor heißt nun Marktanpassungsfaktor.
