Marktwert – Definition und Abgrenzung
Der Marktwert ist in der deutschen Rechtsterminologie gleichbedeutend mit dem Verkehrswert nach § 194 BauGB. Er bezeichnet den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Marktwert vs. Verkehrswert
In Deutschland sind Marktwert und Verkehrswert identische Begriffe (§ 194 BauGB spricht ausdrücklich von „Verkehrswert (Marktwert)“). International entspricht er dem „Market Value“ nach RICS/IVS-Standards.
Abgrenzung zu anderen Wertbegriffen
Der Marktwert unterscheidet sich von: Beleihungswert (konservativerer Finanzierungswert), Versicherungswert (Neubaukostenersatz ohne Boden) und dem steuerlichen Grundbesitzwert.
