Wertermittlungsstichtag – Definition und Bedeutung
Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Verkehrswertermittlung bezieht. Da Immobilienwerte zeitabhängig sind, muss jedes Gutachten einen klar definierten Stichtag ausweisen. Alle wertrelevanten Tatsachen und Marktbedingungen werden zum Stichtag bewertet.
Festlegung des Stichtags
Der Stichtag wird in der Regel vom Auftraggeber oder durch den Bewertungsanlass vorgegeben: beim Kauf/Verkauf ist es häufig das Datum der Besichtigung oder des beabsichtigten Vertragsschlusses, bei Erbschaftsteuer das Todesdatum, bei Scheidung der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, bei Enteignung ein behördlich festgelegter Zeitpunkt.
Rückwirkende Bewertungen
Rückwirkende Gutachten (z. B. für Erbschaftsteuerzwecke zu einem vergangenen Todesdatum) sind möglich, erfordern aber eine sorgfältige Recherche der damaligen Marktbedingungen. Marktdaten, Bodenrichtwerte und Vergleichskaufpreise müssen auf den historischen Stichtag bezogen werden.
Stichtag und Marktveränderungen
In volatilen Märkten kann der Wert einer Immobilie innerhalb kurzer Zeit erheblich schwanken. Ein klarer Stichtag schützt den Sachverständigen vor Haftungsansprüchen wegen späterer Marktveränderungen und stellt sicher, dass das Gutachten einen definierten, nachvollziehbaren Bezugspunkt hat.
