Nutzungsdauer – Definition und Arten
Die Nutzungsdauer eines Gebäudes bezeichnet den Zeitraum, über den es genutzt werden kann. Man unterscheidet: technische Nutzungsdauer (bauphysikalisch mögliche Lebensdauer), wirtschaftliche Nutzungsdauer (Zeitraum wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit) und Gesamtnutzungsdauer (GND) als Normwert für die Wertermittlung.
Technische vs. wirtschaftliche Nutzungsdauer
Die technische Nutzungsdauer kann bei massiver Bauweise mehrere hundert Jahre betragen. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer endet, wenn Umbau oder Abriss und Neubau wirtschaftlich vorteilhafter sind – oft durch veraltete Grundrisse, schlechte Energieeffizienz oder fehlende Drittverwendungsfähigkeit.
Verlängerung durch Modernisierung
Durch umfassende Modernisierungen kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Sachverständige berücksichtigen dies durch ein fiktives (modifiziertes) Baujahr.
