Drittverwendungsfähigkeit – Definition und Bedeutung
Die Drittverwendungsfähigkeit beschreibt die Eignung einer Immobilie, von einem anderen Nutzer als dem aktuellen für gleiche oder andere Zwecke genutzt zu werden. Sie ist ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung von Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie bei der Einschätzung des Vermietungsrisikos.
Bedeutung für die Risikoeinschätzung
Eine hohe Drittverwendungsfähigkeit bedeutet, dass das Gebäude bei einem Mieterwechsel leicht einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Eine geringe Drittverwendungsfähigkeit erhöht das Vermietungsrisiko und wirkt sich auf den Liegenschaftszinssatz und damit auf den Ertragswert aus.
Spezialimmobilien mit geringer Drittverwendungsfähigkeit
Gebäude mit sehr spezieller Bauweise (z. B. Kühlhäuser, Brauereien, Tierkliniken) sind nur schwer anderweitig nutzbar. Bei solchen Objektarten werden im Ertragswertverfahren höhere Risikoabschläge angesetzt, da im Falle eines Mietausfalls nur ein begrenzter Kreis alternativer Nutzer zur Verfügung steht.
Einfluss auf den Liegenschaftszinssatz
Je geringer die Drittverwendungsfähigkeit, desto höher der Liegenschaftszinssatz, was zu einem niedrigeren Ertragswert führt. Sachverständige berücksichtigen dies im Rahmen der Standortanalyse.
