Instandhaltungskosten – Definition und Ansatz in der Wertermittlung
Instandhaltungskosten sind die Kosten zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands einer Immobilie, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Im Ertragswertverfahren sind sie Bestandteil der Bewirtschaftungskosten.
Nicht umlagefähige Instandhaltungskosten
Dazu gehören: Dachreparaturen, Fassadenarbeiten, Erneuerung von Heizungsanlagen, Reparaturen an Gemeinschaftsflächen. Sie sind von umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV abzugrenzen.
Ansätze in der Praxis
Typische Richtwerte gemäß ImmoWertV: 9–14 €/m² Wohnfläche/Jahr für Wohngebäude. Für Gewerbeimmobilien variieren die Ansätze je nach Objektart erheblich.
Abgrenzung zu Modernisierungskosten
Instandhaltungskosten erhalten den ursprünglichen Zustand. Modernisierungskosten verbessern den Standard. Letztere sind keine laufenden Bewirtschaftungskosten, sondern fließen in die Restnutzungsdauer ein.
