Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten – Definition und Ansatz in der Wertermittlung

Instandhaltungskosten sind die Kosten zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands einer Immobilie, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Im Ertragswertverfahren sind sie Bestandteil der Bewirtschaftungskosten.

Nicht umlagefähige Instandhaltungskosten

Dazu gehören: Dachreparaturen, Fassadenarbeiten, Erneuerung von Heizungsanlagen, Reparaturen an Gemeinschaftsflächen. Sie sind von umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV abzugrenzen.

Ansätze in der Praxis

Typische Richtwerte gemäß ImmoWertV: 9–14 €/m² Wohnfläche/Jahr für Wohngebäude. Für Gewerbeimmobilien variieren die Ansätze je nach Objektart erheblich.

Abgrenzung zu Modernisierungskosten

Instandhaltungskosten erhalten den ursprünglichen Zustand. Modernisierungskosten verbessern den Standard. Letztere sind keine laufenden Bewirtschaftungskosten, sondern fließen in die Restnutzungsdauer ein.

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