Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – Definition und Struktur

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Immobilie. Sie ist seit der WEG-Reform 2020 eine teilrechtsfähige Gemeinschaft, die im Rechtsverkehr als Einheit auftreten kann. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Organe der WEG

Die WEG verfügt über folgende Organe: die Eigentümerversammlung (oberstes Beschlussorgan, trifft Entscheidungen über gemeinschaftliche Angelegenheiten), den Verwalter (kaufmännische und technische Verwaltung), den Verwaltungsbeirat (Kontrollorgan, berät und überwacht den Verwalter).

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Die WEG verwaltet das Gemeinschaftseigentum (Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) im Interesse aller Eigentümer. Das Sondereigentum (die einzelne Wohnung) liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers.

Bedeutung für die Immobilienbewertung

Bei der Bewertung von Eigentumswohnungen ist die Qualität der WEG-Verwaltung, die Höhe der Instandhaltungsrücklage, der Zustand des Gemeinschaftseigentums und eventuelle Beschlüsse über größere Investitionen von erheblicher Bedeutung. Sachverständige werten im Rahmen des Gutachtens die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Jahresabrechnungen aus.