Miteigentumsanteil (MEA)

Miteigentumsanteil (MEA) – Definition und Bedeutung

Der Miteigentumsanteil (MEA) bezeichnet den Bruchteilsanteil, den ein Wohnungseigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnanlage hält. Er wird in der Teilungserklärung festgelegt, im Grundbuch eingetragen und bestimmt die Verteilung von Kosten und Stimmrechten.

Festlegung des MEA

Als Maßstab dient häufig die Wohnfläche der jeweiligen Einheit im Verhältnis zur Gesamtfläche. Der MEA wird als Bruch (z. B. 125/1000) angegeben und bestimmt den Anteil an den Gemeinschaftskosten der WEG.

Bedeutung für die Bewertung

Bei der Bewertung von Eigentumswohnungen ist der MEA relevant für die Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklage. Ein unverhältnismäßig hoher MEA kann zu höheren laufenden Kosten führen und wirkt sich auf den Ertragswert aus.

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