Aufteilungsplan – Definition und Bedeutung im Wohnungseigentumsrecht
Der Aufteilungsplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Gebäudes, die im Rahmen der Begründung von Wohnungseigentum erforderlich ist. Er zeigt die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und ist Bestandteil der Teilungserklärung nach dem WEG.
Inhalt des Aufteilungsplans
Der Aufteilungsplan enthält Grundrisse aller Geschosse sowie Schnitte und Ansichten des Gebäudes. Jede abgeschlossene Wohnung wird mit einer eindeutigen Nummer versehen, die mit der Teilungserklärung korrespondiert. Aus dem Plan muss die Lage und Abgeschlossenheit jeder Einheit klar hervorgehen. Der Miteigentumsanteil (MEA) wird auf Basis des Plans festgelegt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Begründung von Wohnungseigentum ist neben dem Aufteilungsplan auch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Bedeutung für die Bewertung
Bei der Bewertung von Eigentumswohnungen ist der Aufteilungsplan wichtige Grundlage für die Ermittlung der Wohnfläche, der Lage der Einheit im Gebäude und der zugehörigen Sondernutzungsrechte. Sachverständige prüfen die Übereinstimmung des Aufteilungsplans mit dem tatsächlichen Bestand.
