Erbbaurecht

Erbbaurecht – Definition und Besonderheiten

Das Erbbaurecht ist ein beschränktes dingliches Recht, das dem Erbbauberechtigten erlaubt, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Rechtsgrundlage ist das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).

Vertragliche Ausgestaltung

Erbbaurechte werden notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Typische Laufzeiten betragen 60–99 Jahre. Nach Ablauf fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der dann eine Entschädigung (Heimfall) zu zahlen hat. Das Erbpachtgrundstück ist die gängige Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch.

Bewertung von Erbbaurechtsgrundstücken

Die Bewertung ist komplex: Für das Erbbaurecht wird der Wert des Gebäudes zuzüglich des Barwerts der Erbbaurechtsvorteile ermittelt. Für das Erbbaurechtsgrundstück ergibt sich der Wert aus den abgezinsten Erbbauzinseinnahmen zzgl. des Restwerts nach Ablauf. Die Restlaufzeit ist entscheidend.

Wertminderung durch Erbbaurecht

Erbbaurechtsgrundstücke werden am Markt häufig mit einem Abschlag gegenüber vergleichbaren Eigentumsgrundstücken gehandelt. Sachverständige bewerten nach den normierten Methoden der ImmoWertV.

Verwandte Begriffe