Erbbauzins – Definition und Berechnung
Der Erbbauzins ist das laufende Entgelt, das der Erbbauberechtigte für die Nutzung des Grundstüks an den Grundstückseigentümer zahlt. Er ist im Erbbaurechtsvertrag vereinbart und im Grundbuch gesichert. Übliche Sätze liegen zwischen 3 und 5 % des Bodenwerts pro Jahr.
Anpassung des Erbbauzinses
Erbbaurechtsverträge enthalten in der Regel Wertsicherungsklauseln, die eine Anpassung des Erbbauzinses an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex oder des Bodenrichtwerts ermöglichen. Bei steigenden Bodenpreisen kann der Erbbauzins erheblich steigen und wird dann zum wertbeeinflussenden Faktor.
Erbbauzins in der Wertermittlung
Bei der Bewertung eines Erbbaurechtsgrundstücks (Eigentümerperspektive) stellt der Erbbauzins die Einnahmeseite dar. Der Barwert der zukünftigen Einnahmen, abgezinst über die Restlaufzeit, ist ein wesentlicher Wertbestandteil.
Steuerliche Behandlung
Beim Erbbauberechtigten ist der Erbbauzins als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich abziehbar. Beim Grundstückseigentümer stellt der erhaltene Erbbauzins steuerpflichtige Einnahmen dar. Ein AfA-Gutachten kann die steuerliche Aufteilung präzisieren.
