Abrissverfügung

Abrissverfügung – Definition und Auswirkungen

Eine Abrissverfügung ist ein behördlicher Verwaltungsakt, mit dem die zuständige Bauaufsichtsbehörde den Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet, dieses abzureissen bzw. zu beseitigen. Sie wird erlassen, wenn ein Bauwerk formell oder materiell illegal errichtet wurde und eine Legalisierung nicht möglich ist.

Voraussetzungen für eine Abrissverfügung

Eine Abrissverfügung kann ergehen, wenn ein Gebäude ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde (formelle Illegalität), wenn ein Bau gegen materielles Bauordnungsrecht verstößt und nicht genehmigungsfähig ist, oder wenn ein Gebäude aus Sicherheitsgründen eine unmittelbare Gefahr darstellt. Anders als beim Bestandsschutz besteht hier keine Schutzwirkung.

Auswirkungen auf den Verkehrswert

Das Vorliegen einer Abrissverfügung hat erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrswert einer Immobilie. Das betroffene Gebäude kann nicht mit einem positiven Gebäudewert angesetzt werden. Die Rückbaukosten sind als wertmindernde Belastung vom Bodenwert abzuziehen – das Ergebnis entspricht dem Liquidationswert.

Rolle des Sachverständigen

Im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens muss der Sachverständige das Bestehen einer Abrissverfügung prüfen. Einzuholen sind Auskünfte beim zuständigen Baurechtsamt sowie eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis.

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