Baugenehmigung – Definition und Bedeutung
Die Baugenehmigung ist ein behördlicher Verwaltungsakt, der die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage genehmigt. Sie wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt, nachdem das Vorhaben auf seine Übereinstimmung mit dem öffentlichen Baurecht geprüft wurde.
Genehmigungspflicht und Verfahren
Nicht jedes Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig. In Baden-Württemberg gilt das Kenntnisgabeverfahren nach der LBO BW für viele kleinere Vorhaben. Genehmigungspflichtige Vorhaben werden nach Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht geprüft.
Bedeutung für die Immobilienbewertung
Das Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung ist für die Wertermittlung zentral. Nicht genehmigte Bauteile können wertmindernd wirken oder ein Abbruchrisiko begründen. Genehmigte, aber noch nicht realisierte Baurechte sind werterhhöhend. Sachverständige prüfen den Genehmigungsstatus aller Gebäudeteile.
Baugenehmigung und Bestandsschutz
Eine erteilte Baugenehmigung verleiht dem Gebäude formellen Bestandsschutz. Das Gebäude darf auch dann weitergenutzt werden, wenn sich das Planungsrecht nachträglich ändert.
