Bauliche Anlage – Definition im Bauordnungsrecht
Der Begriff bauliche Anlage ist ein zentraler Begriff des Bauordnungsrechts. Er umfasst alle mit dem Erdboden verbundenen, aus Bauprodukten hergestellten Anlagen – nicht nur Gebäude, sondern auch Mauern, Zäune, Werbeanlagen, Stellplätze und Aufschüttungen.
Abgrenzung zum Gebäudebegriff
Nicht jede bauliche Anlage ist ein Gebäude. Ein Gebäude ist eine bauliche Anlage, die überdacht ist und der Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen dient. Die Unterscheidung ist wichtig für die Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung (LBO) und die Bewertung.
Genehmigungspflicht
Bauliche Anlagen bedürfen in der Regel einer Baugenehmigung, sofern sie nicht ausdrücklich freigestellt sind. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Übereinstimmung mit dem Bauordnungsrecht.
Bedeutung für die Wertermittlung
Bei der Verkehrswertermittlung werden alle wertrelevanten baulichen Anlagen erfasst und bewertet. Nicht genehmigte Anlagen sind mit einem Risiko behaftet und werden als boG wertmindernd berücksichtigt. Die Außenanlagen werden im Sachwertverfahren separat bewertet.
