Zulässigkeit von Vorhaben

Zulässigkeit von Vorhaben – Planungsrechtliche Prüfung

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist die rechtliche Frage, ob ein Bauvorhaben auf einem bestimmten Grundstück nach dem geltenden Planungsrecht errichtet oder geändert werden darf. Sie richtet sich nach dem Standort des Grundstücks im Planungsrecht.

Drei Zulässigkeitsbereiche

§ 30 BauGB (Beplanter Innenbereich): Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

§ 34 BauGB (Unbeplanter Innenbereich): Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

§ 35 BauGB (Außenbereich): Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben (z. B. Landwirtschaft, Windenergie) und sonstige Vorhaben unter engen Voraussetzungen zulässig.

Bedeutung für die Wertermittlung

Die Zulässigkeit von Vorhaben definiert das nutzbare Baurecht auf einem Grundstück und ist damit unmittelbar wertbestimmend. Sachverständige prüfen die Zulässigkeit sorgfältig und leiten daraus das maximal realisierbare Bauvolumen ab, das die Grundlage für den Bodenwert bildet.