Art der baulichen Nutzung – Definition und planungsrechtliche Bedeutung
Die Art der baulichen Nutzung legt fest, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind. Sie ist eine der wichtigsten Festsetzungen im Bebauungsplan und richtet sich nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Nutzungsarten nach BauNVO
Die BauNVO unterscheidet: Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) sowie Sondergebiete (SO). Jeder Gebietstyp definiert, welche Nutzungen allgemein zulässig oder ausnahmsweise genehmigungsfähig sind.
Bedeutung für die Wertermittlung
Die Art der baulichen Nutzung hat unmittelbaren Einfluss auf den Bodenrichtwert und damit auf den Bodenwert eines Grundstücks. Sie bestimmt zusammen mit dem Maß der baulichen Nutzung das gesamte Nutzungspotenzial.
Nutzungsänderung und Wertpotenzial
Eine Änderung der planungsrechtlich zulässigen Nutzungsart – etwa durch Umplanung von Gewerbe- zu Wohngebiet – kann zu erheblichen Wertänderungen führen. Solche Entwicklungspotenziale fließen als Bauerwartungsland oder Rohbauland in die Bauleitplanung ein.
