Bebauungsplan – Definition und rechtliche Bedeutung
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der die bauliche Nutzung von Grundstücken parzellenscharf festsetzt. Er wird als Satzung beschlossen und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung. Rechtsgrundlage ist das BauGB in Verbindung mit der BauNVO.
Typische Festsetzungen
Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Baugebietstyp), zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ), zur Bauweise sowie zu Baugrenzen und Baulinien.
Qualifizierter und einfacher Bebauungsplan
Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen. Ein einfacher Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen; für nicht geregelte Punkte gilt ergänzend § 34 BauGB.
Bedeutung für die Wertermittlung
Der Bebauungsplan definiert das planungsrechtliche Nutzungspotenzial eines Grundstüks und beeinflusst direkt den Bodenwert und den Bodenrichtwert. Sachverständige analysieren B-Pläne als zentrale Informationsquelle.
