Geschossflächenzahl (GFZ)

Geschossflächenzahl (GFZ) – Definition und Berechnung

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie bestimmt das Maß der baulichen Nutzung in der vertikalen Dimension und ist eine der wichtigsten Festsetzungen im Bebauungsplan.

Berechnung der GFZ

GFZ = Geschossfläche / Grundstücksfläche. Eine GFZ von 1,2 bedeutet: Auf einem 1.000 m² großen Grundstück dürfen 1.200 m² Geschossfläche errichtet werden. Die Bruttogrundfläche (BGF) ist dabei die maßgebliche Bezugsgröße.

Abgrenzung zur GRZ

Während die Grundflächenzahl (GRZ) die horizontale Ausdehnung der Bebauung begrenzt, regelt die GFZ die Gesamtmasse. Beide Parameter definieren zusammen das maximal realisierbare Bauvolumen gemäß BauNVO.

Bedeutung für die Bodenwertermittlung

Die GFZ ist ein zentraler Einflussfaktor auf den Bodenwert. Abweichungen vom Richtwertgrundstück werden durch GFZ-Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses berücksichtigt. Eine höhere GFZ bedeutet in der Regel einen höheren Bodenrichtwert.

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