Grundflächenzahl (GRZ) – Definition und Berechnung
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel der Grundstücksfläche durch Gebäude und bauliche Anlagen überdeckt werden darf. GRZ = Grundfläche / Grundstücksfläche. Eine GRZ von 0,4 bedeutet: maximal 40 % der Grundstücksfläche dürf en bebaut werden. Sie ist Festsetzung im Bebauungsplan gemäß BauNVO.
GRZ I und GRZ II
Nach § 19 BauNVO darf die Grundfläche durch Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze überschritten werden (GRZ II), jedoch maximal bis zu einer Obergrenze. Die GRZ II beeinflusst auch den zulässigen Grad der Versiegelung.
Abgrenzung zur GFZ
Während die GRZ die horizontale Ausdehnung begrenzt, regelt die Geschossflächenzahl (GFZ) die Gesamtmasse der Bebauung. Zusammen bestimmen beide das maximal realisierbare Bauvolumen und damit den Bodenwert.
