Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Definition und Bedeutung
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine Bundesrechtsverordnung, die die Arten der baulichen Nutzung sowie das Maß der baulichen Nutzung für Bebauungspläne verbindlich regelt.
Regelungsinhalte der BauNVO
Die BauNVO definiert die verschiedenen Baugebietstypen (§§ 2–11 BauNVO) von reinen Wohngebieten bis Industriegebieten. Sie legt fest, welche Nutzungen allgemein zulässig oder ausnahmsweise genehmigungsfähig sind. Zudem regelt sie das Maß der Nutzung: GRZ, GFZ und Höhenfestsetzungen.
BauNVO und Bebauungsplan
Gemeinden setzen in Bebauungsplänen die Baugebietstypen der BauNVO fest. Dabei können sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens bestimmte Nutzungen ausschließen oder besondere Bedingungen festlegen. Die Obergrenzen für GRZ und GFZ sind in § 17 BauNVO geregelt.
Bedeutung für die Wertermittlung
Die BauNVO bestimmt maßgeblich, welche Nutzungen und Dichten auf einem Grundstück realisierbar sind. Diese Parameter fließen direkt in die Bodenwertermittlung und die Ableitung des Bodenrichtwerts ein.
