Bauleitplanung – Definition und Instrumente
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument der Gemeinden zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Sie regelt, wie Flächen genutzt werden dürfen, und schafft damit die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Rechtsgrundlage ist das BauGB.
Zweistufiges System
Die Bauleitplanung ist zweistufig: Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Plan die beabsichtigte Bodennutzung dar. Der Bebauungsplan konkretisiert die Festsetzungen parzellenscharf und ist unmittelbar verbindlich für Eigentümer.
Verfahren der Bauleitplanung
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist ein formalisiertes Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Es umfasst Auslegungsfristen, Abwägungsprozesse und den Beschluss durch den Gemeinderat. Laufende Verfahren können sich auf den Wert von Bauerwartungsland und Rohbauland auswirken.
Bedeutung für die Immobilienbewertung
Sachverständige analysieren den aktuellen Stand der Bauleitplanung, um Entwicklungspotenziale oder Nutzungsbeschränkungen bei der Bodenwertermittlung korrekt einzustufen. Insbesondere Bodenrichtwerte werden durch planerische Änderungen beeinflusst.
