Bauplanungsrecht – Definition und Grundlagen
Das Bauplanungsrecht (auch: Städtebaurecht) ist Bundesrecht und regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach Art, Maß und Lage der Bebauung. Zentrales Gesetz ist das BauGB, ergänzt durch die BauNVO.
Zulässigkeitsprüfung von Bauvorhaben
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach dem Standort: Im beplanten Innenbereich (§ 30 BauGB) muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB, unbeplanter Innenbereich) muss es sich einfügen. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Bebauung nur ausnahmsweise zulässig.
Abgrenzung zum Bauordnungsrecht
Das Bauplanungsrecht beantwortet: Darf hier gebaut werden? Das Bauordnungsrecht beantwortet: Wie muss gebaut werden? Beide Rechtsgebiete müssen bei einem Bauvorhaben parallel erfüllt werden.
Bedeutung für die Grundstücksbewertung
Das Bauplanungsrecht definiert das Nutzungspotenzial eines Grundstüks und ist damit unmittelbar wertbestimmend. Sachverständige analysieren die planungsrechtliche Situation detailliert, um die rechtlich zulässige Ausnutzung für die Bodenwertermittlung korrekt zu erfassen.
