Unbeplanter Innenbereich – Definition und Bebauungsrecht
Der unbeplante Innenbereich bezeichnet Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.
Zulässigkeitsprüfung nach § 34 BauGB
Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (Einfügungsgebot) und die Erschließung gesichert ist.
Wertermittlungsrelevanz
Die Unsicherheit über das maximal realisierbare Baurecht kann den Bodenwert im Vergleich zu klar beplanten Grundstücken beeinflussen. Sachverständige analysieren die Umgebungsbebauung und leiten das realistisch genehmigungsfähige Baurecht ab.
