Erschließung – Definition und Bedeutung für Grundstücke
Die Erschließung bezeichnet die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, die ein Grundstück für die bauliche Nutzung zugänglich macht: Anbindung an das Straßennetz, Strom, Wasser, Gas und Abwasserentsorgung. Sie ist eine Voraussetzung für die Bebaubarkeit und damit für den Baulandpreis.
Arten der Erschließung
Man unterscheidet zwischen der äußeren Erschließung (Anbindung an übergeordnete Infrastruktur) und der inneren Erschließung (Erschließungsstraßen und Leitungen innerhalb eines Baugebiets). Beide Formen sind Voraussetzung für die Bebaubarkeit. Der Erschließungszustand bestimmt den Wert maßgeblich.
Erschließung als Baulandvoraussetzung
Ein Grundstück gilt nach § 30 BauGB als baureif, wenn es u. a. erschlossen ist. Ohne gesicherte Erschließung darf keine Baugenehmigung erteilt werden. Die anfallenden Erschließungskosten werden als Anliegerbeiträge auf die Eigentümer umgelegt.
Bedeutung für die Wertermittlung
Der Erschließungszustand hat unmittelbaren Einfluss auf den Bodenrichtwert. Rohbauland hat einen niedrigeren Wert als vollständig erschlossenes Bauland.
