Erschließungszustand – Definition und Bewertungsrelevanz
Der Erschließungszustand beschreibt den aktuellen Stand der infrastrukturellen Erschließung eines Grundstücks und gibt an, welche Erschließungseinrichtungen vorhanden sind und ob noch Erschließungskosten anfallen.
Kategorien des Erschließungszustands
Man unterscheidet: voll erschlossen (alle Anlagen vorhanden und alle Beiträge bezahlt), beitragsrechtlich erschlossen (Anlagen vorhanden, aber Beiträge noch nicht vollständig bezahlt) und nicht erschlossen (wesentliche Maßnahmen fehlen). Dies ist relevant für die Abgrenzung von Rohbauland und vollwertigem Bauland.
Einfluss auf den Bodenwert
Bodenrichtwerte werden in der Regel für voll erschlossene Grundstücke ausgewiesen. Ist ein Grundstück nicht oder nur teilweise erschlossen, ist ein Abschlag vom Bodenwert vorzunehmen. Ausstehende Anliegerbeiträge sind als wertminderndes boG abzusetzen.
Prüfung im Bewertungsverfahren
Sachverständige ermitteln den Erschließungszustand durch Auskünfte bei der Gemeindeverwaltung und dem Tiefbauamt. Das Ergebnis fließt in die Bodenwertermittlung ein.
