Erschließungskosten – Definition und Bedeutung
Erschließungskosten sind die Aufwendungen für die Herstellung der zur Bebaubarkeit notwendigen Infrastruktur: Erschließungsstraßen, Gehölge, Entwässerungsanlagen, Versorgungsleitungen. Sie werden nach §§ 127 ff. BauGB als Anliegerbeiträge auf die Eigentümer umgelegt.
Kostenträger und Beitragserhebung
Gemeinden können bis zu 90 % der beitragspflichtigen Erschließungskosten in Form von Erschließungsbeiträgen auf die Eigentümer umlegen. Der Erschließungszustand des Grundstücks gibt an, ob Beiträge noch ausstehen.
Erschließungskosten im Rohbauland
Bei der Bewertung von Rohbauland oder Bauerwartungsland müssen die noch anfallenden Erschließungskosten berücksichtigt werden. Sie mindern den erzielbaren Netto-Bodenwert und sind in der Residualwertmethode als Abzugsposten anzusetzen.
Praxisrelevanz
Sachverständige holen bei Erschließungsfällen Auskunft beim zuständigen Tiefbauamt ein. Offene Erschließungsbeitragspflichten werden als wertminderndes boG im Gutachten ausgewiesen.
