Rohbauland

Rohbauland – Definition und Bewertung

Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine Bebauung bestimmt sind, aber noch nicht erschlossen wurden. Sie haben Baulandcharakter im Sinne der planungsrechtlichen Zulässigkeit, sind aber mangels Erschließung noch nicht baureif.

Abgrenzung zu anderen Entwicklungsstufen

Rohbauland liegt zwischen Bauerwartungsland (noch keine gesicherte Baulandausweisung) und erschlossenem Bauland. Die Wertstufen spiegeln das verbleibende Entwicklungsrisiko wider.

Bewertungsmethodik

Rohbauland = erschlossener Bodenwert abzüglich noch anfallender Erschließungskosten, abgezinst für die Entwicklungsdauer und mit Risikoabschlag. Sachverständige verwenden hierfür die Residualwertmethode oder den direkten Vergleich.

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