Innenbereich – Planungsrechtliche Definition
Als Innenbereich bezeichnet man Flächen, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen. Die Abgrenzung zum Außenbereich entscheidet über die Bebaubarkeit und ist für den Bodenwert von zentraler Bedeutung.
Beplanter und unbeplanter Innenbereich
Der Innenbereich gliedert sich in den beplanten Innenbereich (§ 30 BauGB) – mit qualifiziertem Bebauungsplan – und den unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ohne Bebauungsplan.
Zulässigkeit von Vorhaben
Im unbeplanten Innenbereich gilt das Einfügungsgebot gemäß § 34 BauGB. Ein Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Im beplanten Innenbereich gelten die B-Plan-Festsetzungen.
