Baulücke

Baulücke – Definition und planungsrechtliche Bedeutung

Eine Baulücke ist ein unbebautes oder nur geringfügig bebautes Grundstück, das innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nach § 34 BauGB grundsätzlich bebaubar ist – dem sogenannten unbeplanten Innenbereich.

Bebaubarkeit von Baulücken

Im unbeplanten Innenbereich muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen (Einfügungsgebot gemäß § 34 BauGB). Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach der Umgebung.

Wert von Baulücken

Baulücken im Innenbereich haben grundsätzlich Baulandcharakter und werden entsprechend dem örtlichen Bodenrichtwert bewertet. Da sie kurzfristig bebaubar sind, erzielen sie häufig höhere Preise als Rohbauland oder Bauerwartungsland.

Innenentwicklung und Baulückenprogramme

Viele Kommunen fördern aktiv die Bebauung von Baulücken zur Reduzierung des Flächenverbrauchs im Außenbereich. Baulückenkataster helfen Investoren und Gemeinden, freie Potenzialflächen systematisch zu identifizieren.

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