Baulastenverzeichnis – Definition und Bedeutung
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Register bei der Bauaufsichtsbehörde, das alle eingetragenen Baulasten eines Grundstück enthält. Es ergänzt das Grundbuch um öffentlich-rechtliche Belastungen.
Inhalt und Einsichtnahme
Das Baulastenverzeichnis enthält alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen des Eigentümers, die aus dem Bauordnungsrecht resultieren. Einsicht können Eigentümer, Käufer, Notare und Sachverständige mit berechtigtem Interesse nehmen.
Abgrenzung zum Grundbuch
Im Grundbuch werden privatrechtliche Belastungen (Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch) eingetragen. Das Baulastenverzeichnis erfasst dagegen öffentlich-rechtliche Pflichten. Beide Register müssen bei vollständiger Grundstückprüfung eingesehen werden.
Bedeutung für die Wertermittlung
Für Sachverständige ist die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis unverzichtbar. Eingetragene Baulasten können den Verkehrswert erheblich beeinflussen und sind als Lasten und Beschränkungen im Gutachten transparent darzustellen.
