Baulast – Definition und Bedeutung
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Typische Arten von Baulasten
Häufige Baulasten sind: Abstandsflächenübernahmen, Vereinigungslasten, Erschließungslasten (Sicherung eines Zugangs über ein Nachbargrundstück) und Stellplatzlasten. Eine Baulast kann sowohl das Wegerecht als auch die Verkehrssicherungspflicht berühren.
Auswirkungen auf den Verkehrswert
Das belastete Grundstück (dienendes Grundstück) erfährt in der Regel eine Wertminderung. Das beginstigte Grundstück kann eine Wertsteigerung erfahren. Baulasten sind als Lasten und Beschränkungen im Verkehrswertgutachten zu dokumentieren.
Abgrenzung zum Grundbuch
Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind Baulasten nicht im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis vermerkt. Sachverständige müssen daher beide Register einsehen.
