Verkehrssicherungspflicht – Definition und Bedeutung
Die Verkehrssicherungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück oder Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sie ergibt sich aus § 823 BGB.
Typische Pflichten
Zu den typischen Verkehrssicherungspflichten gehören: Schnee- und Eisbeseitigung auf Gehwegen, Sicherung bauflälliger Gebäudeteile, Beleuchtung von Zugängen, Absicherung von Baugruben, Pflege von Bäumen sowie Instandhaltung von Treppen und Gehwegen.
Haftung bei Verletzung
Verletzt der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht und kommt es zu einem Schadensfall, haftet er auf Schadensersatz. Die Haftung kann durch eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Bewertungsrelevanz
Erkennbare Mängel (z. B. bauflällige Geländer) werden im Gutachten als boG wertmindernd berücksichtigt, da sie unmittelbaren Handlungsbedarf und Haftungsrisiken signalisieren.
