Abstandsfläche – Definition und bauordnungsrechtliche Bedeutung
Abstandsflächen sind die Freiflächen, die vor den Außenwänden eines Gebäudes auf dem eigenen Grundstück freizuhalten sind. Sie dienen dem Schutz von Belichtung, Belüftung, Brandschutz und dem Nachbarschaftsfrieden. Die Regelungen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO).
Berechnung der Abstandsfläche
Die Tiefe der Abstandsfläche wird aus der Wandhöhe des Gebäudes multipliziert mit einem Faktor berechnet. In Baden-Württemberg beträgt der Grundfaktor 0,4 der Wandhöhe, mindestens jedoch 2,50 Meter. Das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes bestimmt die genauen Regelungen.
Abstandsflächen und Grundstücksbewertung
Bei der Wertermittlung eines Grundstücks sind die Abstandsflächenvorschriften relevant, da sie die tatsächlich bebaubare Fläche einschränken und damit die Grundflächenzahl (GRZ) beeinflussen. Ein Grundstück mit eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten kann einen geringeren Bodenwert aufweisen.
Abstandsflächenübernahme und Baulast
Unter bestimmten Voraussetzungen können Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke übernommen werden. Dies geschieht durch die Eintragung einer Baulast im Baulastenverzeichnis. Eine solche Baulast stellt eine wertbeeinflussende Belastung für das dienende Grundstück dar und muss bei der Verkehrswertermittlung berücksichtigt werden.
