Grundstücksgrenze

Grundstücksgrenze – Definition und rechtliche Bedeutung

Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich festgelegte Begrenzungslinie eines Grundstücks, die es von benachbarten Grundstücken und öffentlichen Flächen trennt. Sie ist im Liegenschaftskataster verzeichnet und durch Grenzzeichen im Gelände markiert. Basis für die Berechnung von Abstandsflächen und GRZ.

Feststellung und Vermessung

Grundstücksgrenächen werden durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure festgestellt und in Verbindung mit dem Liegenschaftskataster dokumentiert. Bei Unklarheiten ist ein Grenzfeststellungsverfahren durchzuführen. Das Ergebnis wird im Lageplan dargestellt.

Grenzbebauung und Abstandsflächen

Die Grundstücksgrenze ist Ausgangspunkt für die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen. Ausnahmen gelten für grenzständige Bebauung (geschlossene Bauweise) oder durch Baulasten genehmigte Grenzüberschreitungen.

Bedeutung für die Wertermittlung

Sachverständige prüfen die Übereinstimmung der Bebauung mit dem Kataster. Überbauungen auf Nachbargrundstücke oder Grenzstreitigkeiten können erhebliche rechtliche Risiken darstellen und werden als boG im Gutachten erfasst.

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