Flurstück – Definition und Bedeutung im Liegenschaftskataster
Ein Flurstück ist die kleinste Einheit des amtlichen Liegenschaftskatasters – ein geometrisch eindeutig abgegrenzter Teil der Erdoberfläche mit einer eindeutigen Flurstücknummer innerhalb einer Gemarkung.
Abgrenzung zum Grundstück
Ein Flurstück ist nicht dasselbe wie ein Grundstück: Ein Grundstück im rechtlichen Sinne wird im Grundbuch geführt und kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Umgekehrt kann ein Flurstück zu einem größeren Grundstück gehören. Die Grundstücksgrenze entspricht häufig, aber nicht immer, der Flurstücksgrenze.
Liegenschaftskataster und Flurstücknummer
Das Liegenschaftskataster enthält für jedes Flurstück: Nummer, Gemarkung, Flur, Fläche, Nutzungsart und geometrische Lage. In Baden-Württemberg wird es vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung geführt.
Bedeutung für die Wertermittlung
Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten identifizieren Sachverständige alle zugehörigen Flurstücke, ermitteln deren Flächen und prüfen die Übereinstimmung mit den Katasterunterlagen.
