Parzellierung – Definition und Bedeutung
Parzellierung bezeichnet die Aufteilung eines größeren Grundstücks in mehrere kleinere, selbständige Grundstücke (Parzellen). Jede Parzelle erhält eine eigene Flurstücknummer und kann separat verkauft, bebaut oder genutzt werden.
Verfahren der Parzellierung
Die Parzellierung erfolgt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Nach der Aufteilung werden die neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster eingetragen und neue Grundbuchblätter angelegt. Planungsrechtlich müssen die entstehenden Grundstücke den B-Plan-Vorgaben entsprechen.
Wertrelevanz
Parzellierungen können erhebliche Wertsteigerungen ermöglichen, da der Gesamterlös mehrerer kleiner Grundstücke oft höher ist als der Erlös eines einzelnen großen. Sachverständige bewerten das Parzellierungspotenzial im Rahmen von Entwicklungswerteermittlungen.
