Lageplan – Definition und Bedeutung
Der Lageplan ist eine maßstäbliche zeichnerische Darstellung eines Grundstücks und seiner Umgebung. Er zeigt Lage und Abmessungen des Grundstücks, die aufstehenden Gebäude sowie die angrenzenden Verkehrsflächen. Er ist Pflichtbestandteil jedes Baugenehmigungsantrags.
Amtlicher und einfacher Lageplan
Der amtliche Lageplan basiert auf dem Liegenschaftskataster und wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Der einfache Lageplan ist eine formlose Darstellung für bestimmte verfahrensfreie Vorhaben.
Inhalt
Ein vollständiger Lageplan enthält: Grundstücksgrenächen und -fläche, Flurstücknummer und Gemarkung, vorhandene Gebäude mit Abständen sowie Erschließung und Einzeichnung von Leitungen und Dienstbarkeiten.
