Altlast

Altlast – Definition und Bedeutung bei der Grundstücksbewertung

Als Altlasten bezeichnet man stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen sowie Altstandorte, bei denen schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren für den Menschen und die Umwelt bestehen oder zu besorgen sind. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Das Vorhandensein von Altlasten ist ein typisches besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal (boG).

Arten von Altlasten

Man unterscheidet zwischen Altstandorten (frühere Betriebsflächen mit Bodenverunreinigungen durch Chemikalien, Öle oder Schwermetalle) und Altablagerungen (ehemalige Deponien oder illegale Müllkippen). Beide Typen können erhebliche Sanierungskosten verursachen und den Bodenwert deutlich mindern.

Auswirkungen auf den Verkehrswert

Das Vorhandensein von Altlasten wirkt sich stark wertmindernd auf ein Grundstück aus. Bei der Verkehrswertermittlung sind die voraussichtlichen Sanierungskosten zu schätzen und vom Bodenwert abzuziehen. Hinzu kommen Abschläge für das verbleibende Restrisiko und die eingeschränkte Marktgängigkeit des Grundstücks.

Altlastenauskunft und Recherche

Vor einer Grundstücksbewertung empfiehlt sich die Einholung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster der zuständigen Umweltbehörde. Sachverständige sind verpflichtet, erkennbare Altlastenrisiken in ihr Gutachten einzubeziehen und als boG zu bewerten.

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